Brandschutzhelferausbildung

Brandschutzhelferausbildung ...

Brandschutz - Brandschutzhelfer (-ausbildung)


  • Praxisnahe Ausbildung durch unsere Brandschutzexperten
  • Feuerlöschübungen am Brandsimulator
  • inkl. Teilnahmezertifikat



  • Gem. den gesetzl. Anforderungen:
    ArbSchG §10,  ASR A2.2 "Maßnahmen gegen Brände", DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer".



Sie haben die Wahl:

Offene Schulung


Die Schulungen finden in unserem Seminarraum in Oldenburg statt:


  • hell, modern und freundlich
  • moderne Schulungstechnik
  • Parkplätze ausreichend vorhanden
  • inkl. Tagungsgetränke & Gebäck 
  • Dauer ca. 3 - 4 Stunde (abhängig von der Teilnehmerzahl)


Unsere erfahrenen Brandschutzexperten vermitteln das Wissen praxisnah und anschaulich, unterstützt durch einen Brandsimulator.


Die Schulungstermine  entnehmen Sie bitte dem Buchungskalender.


Gesetzl. Grundlagen:


  • DGUV Vorschrift 1 – „Grundsätze der Prävention“
  • ASR A2.2 – „Maßnahmen gegen Brände"; Abs. 7.3 Brandschutzhelfer
  • DGUV Info 205-023 – „Brandschutzhelfer Ausbildung u. Befähigung"
  • DGUV Info 205-001 – „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Weitere Informationen bzw. Inhalte zur Ausbildung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt - Download.




Unser Einführungspreis: 99 €/ Person (netto)


Termine & Buchungen

Individuelle Schulung


Die Schulungen unterscheiden sich inhaltlich nicht von den offenen Schulungen. Auf Wunsch können allerdings inhaltliche kundenspezifische Anpassungen vorgenommen werden - bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.


Die Inhalte werden exklusiv für Ihr Unternehmen vermittelt. Sie können den Veranstaltungsort frei wählen.


  • in Ihrem Unternehmen
  • in unseren Schulungsräumen - siehe offene Schulungen
  • ext. Schulungsräume nach Wunsch (Aufpreis)
  • Dauer ca. 3 - 4 Stunde (abhängig von der Teilnehmerzahl und den gewünschten Inhalten)


Unsere erfahrenen Brandschutzexperten vermitteln das Wissen praxisnah und anschaulich, unterstützt durch einen Brandsimulator.


Die Schulungstermine  werden individuell vereinbart.


Gesetzl. Grundlagen:


  • DGUV Vorschrift 1 – „Grundsätze der Prävention“
  • ASR A2.2 – „Maßnahmen gegen Brände"; Abs. 7.3 Brandschutzhelfer
  • DGUV Info 205-023 – „Brandschutzhelfer Ausbildung u. Befähigung"
  • DGUV Info 205-001 – „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“
  • § 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)


Weitere Informationen bzw. Inhalte zur Ausbildung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt - Download.


Preis: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.



Für weitere Informationen bzw. einem individuellen Angebot, nutzen Sie bitte unser Formular: Angebotsanfrage


Brandschutzhelferschulung - Fragen & Antworten


  • Anzahl Brandschutzhelfer

    Typischerweise sollten infolge mindestens 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelferausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine angenommen normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt. 


    Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt liefert. 


    Einen guten Einblick in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (DGUV Information 205-023 bisher BGI/GUV-I 5182).


    Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 Punkt 7.3:


    (1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”


    (2) “Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.” 


    (3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”


  • Differenzierung der Brandgefährdung: normal/ erhöht

    Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch - eine erste Einschätzung kann wie folgt vorgenommen werden:


    Die Brandgefährdung ist demnach vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig. Somit ergibt sich in den folgenden Bereichen eine erhöhte Brandgefahr:


    1. Verkauf, Handel, Lagerung


    • Lager mit extrem oder leicht entzündbaren bzw. leicht entflammbaren Stoffen oder Gemischen, z.B. Lacken, Lösungsmitteln, Holz, Schaumstoff oder Baumwolle
    • Speditionslager
    • Lager für Recycling- oder Sekundärbrennstoffe
    • Lager mit Sekundärbrennstoffen oder sonstigen brennbaren Materialien
    • Möbelausstellungen
    • Verkaufsräume mit erhöhten Brandgefährdungen, wie z. B. Heimwerker- oder Baumärkte

    2. Dienstleistung


    • Betriebe mit hohem Publikumsverkehr, wie beispielsweise Kinos, Diskotheken, Theater, Beherbergungsbetriebe, Pflegeheime und Krankenhäuser
    • Werkstätten
    • Technische und naturwissenschaftliche Bereiche in Bildungs- und Forschungseinrichtungen
    • Tank- und Tankfahrzeugreinigung
    • Wäschereien
    • Abfallsammelräume

    3.  Industrie


    • Herstellung von Möbeln, Spanplatten, Schaumstoff, Dachpappen etc.
    • Weberei, Spinnerei
    • Werkstätten
    • Metallverarbeitung
    • Verarbeitung von brennbaren Chemikalien
    • Produktion von Maschinen und Geräten


  • Ziel der Ausbildung

    Das Hauptziel der Ausbildung besteht darin, im Notfall Brände gezielt zu löschen und die Evakuierung der Mitarbeitenden zu beschleunigen. Dabei spielt insbesondere der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung eine entscheidende Rolle. Ebenso essenziell ist es, sicherzustellen, dass die Beschäftigten selbstständig das Gebäude verlassen können.

  • Welche theoretischen Inhalte werden vermittelt?

    Während der Ausbildung zum Brandschutzhelfer erwerben Sie folgende theoretische Fachkenntnisse:

    • Grundlagen des Brandschutzes
    • Betriebliche Brandschutzorganisation
    • Funktionsweise und Einsatz von Feuerlöschern
    • Brandgefahren und Risiken
    • Richtiges Verhalten im Brandfall

    Weitere Details erhalten Sie nach der Wahl eines Schulungsmodells.

  • Welche praktischen Ihnhalte werden vermittelt?

    Im Rahmen der Brandschutzhelferausbildung erwerben Sie folgende praktische Kenntnisse:


    • Der richtige Umgang mit Feuerlöschern
    • Effektive Löschtaktiken und die Grenzen der Brandbekämpfung durch realitätsnahe Feuerlöschübungen
    • Spezifische Kenntnisse zu den brandschutzrelevanten Besonderheiten Ihres Unternehmens
  • Wer darf die Ausbildung teilnehmen?

    Jede Person kann grundsätzlich für diese Aufgabe ausgebildet werden. Vorkenntnisse oder spezielle Qualifikationen sind dank der entsprechenden Schulung nicht erforderlich. Es ist jedoch vorteilhaft, Personen auszuwählen, die regelmäßig oder häufig im Betrieb anwesend sind. Aushilfskräfte gehören daher in der Regel nicht dazu.

  • Wie geht es nach der Schulung weiter? Zertifikat?

    Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Brandschutzhelferausbildung wird Ihnen zeitnah nach Abschluss der Schulung per E-Mail zugestellt. Es dient den Mitarbeitenden als Nachweis ihrer Qualifikation. Für Arbeitgeber ist das Zertifikat besonders relevant, da es bei Überprüfungen der Arbeitssicherheitsmaßnahmen vorgelegt werden kann. Auch Versicherungen können einen Nachweis darüber verlangen, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten wurden.

  • Wie oft sollte die Ausbildung wiederholt werden?

    Regelmäßige Auffrischung der Ausbildung


    Die Schulung sollte in festgelegten Abständen von etwa 2 bis 5 Jahren erneuert werden. Sie müssen sich darüber keine Gedanken machen – wir erinnern Sie rechtzeitig an den Termin.


    Gesetzliche Empfehlungen und betriebliche Anpassungen


    Laut Gesetzgeber wird eine Auffrischung innerhalb dieses Zeitraums empfohlen, solange keine wesentlichen Veränderungen in der betrieblichen Struktur erfolgen. Falls jedoch neue Produktions- oder Arbeitsverfahren mit erhöhter Brandgefahr eingeführt werden oder sich die Gefährdungsbeurteilung verschärft, ist eine frühere Schulung erforderlich.


    Bedeutung personeller Veränderungen


    Auch bei Veränderungen im Personalbestand kann eine frühere Auffrischung notwendig sein, insbesondere wenn sich dadurch die Anzahl der geschulten Mitarbeitenden verringert. Daher ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob trotz Personalwechsel weiterhin ausreichend geschulte Mitarbeitende für den Brandschutz zur Verfügung stehen.

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