Brandschutzhelfer-
ausbildung
Sie haben die Wahl:
Die Schulungen finden in unserem Seminarraum in Oldenburg statt:
Unsere erfahrenen Brandschutzexperten vermitteln das Wissen praxisnah und anschaulich, unterstützt durch einen Brandsimulator.
Die Schulungstermine entnehmen Sie bitte dem Buchungskalender.
Gesetzl. Grundlagen:
Weitere Informationen bzw. Inhalte zur Ausbildung entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt - Download.
Unser Einführungspreis: 99 €/ Person (netto)
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Die Schulungen unterscheiden sich inhaltlich nicht von den offenen Schulungen. Auf Wunsch können allerdings inhaltliche kundenspezifische Anpassungen vorgenommen werden - bitte sprechen Sie uns diesbezüglich an.
Die Inhalte werden exklusiv für Ihr Unternehmen vermittelt. Sie können den Veranstaltungsort frei wählen.
Unsere erfahrenen Brandschutzexperten vermitteln das Wissen praxisnah und anschaulich, unterstützt durch einen
Brandsimulator.
Die Schulungstermine werden individuell vereinbart.
Gesetzl. Grundlagen:
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Preis: Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot.
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Brandschutzhelferschulung - Fragen & Antworten
Typischerweise sollten infolge mindestens 5% Ihrer Mitarbeitenden die Brandschutzhelferausbildung erhalten. Dies reicht allerdings nur, wenn eine angenommen normale Brandgefährdung nach ASR A2.2 vorliegt.
Bitte beachten Sie, dass die ermittelte Zahl jedoch nur einen ersten Anhaltspunkt liefert.
Einen guten Einblick in die Thematik gibt die Schrift der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) für Brandschutzhelfer – Ausbildung und Befähigung (DGUV Information 205-023 bisher BGI/GUV-I 5182).
Laut Arbeitsstättenrichtlinie ASR 2.2 Punkt 7.3:
(1) “Der Arbeitgeber hat eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.”
(2) “Die Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.”
(3) “Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.”
Gern beraten wir Sie hierzu in einem persönlichen Gespräch - eine erste Einschätzung kann wie folgt vorgenommen werden:
Die Brandgefährdung ist demnach vor allem von den dort vorhandenen Stoffen und Arbeiten abhängig. Somit ergibt sich in den folgenden Bereichen eine erhöhte Brandgefahr:
1. Verkauf, Handel, Lagerung
2. Dienstleistung
3. Industrie
Das Hauptziel der Ausbildung besteht darin, im Notfall Brände gezielt zu löschen und die Evakuierung der Mitarbeitenden zu beschleunigen. Dabei spielt insbesondere der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung eine entscheidende Rolle. Ebenso essenziell ist es, sicherzustellen, dass die Beschäftigten selbstständig das Gebäude verlassen können.
Während der Ausbildung zum Brandschutzhelfer erwerben Sie folgende theoretische Fachkenntnisse:
Weitere Details erhalten Sie nach der Wahl eines Schulungsmodells.
Im Rahmen der Brandschutzhelferausbildung erwerben Sie folgende praktische Kenntnisse:
Jede Person kann grundsätzlich für diese Aufgabe ausgebildet werden. Vorkenntnisse oder spezielle Qualifikationen sind dank der entsprechenden Schulung nicht erforderlich. Es ist jedoch vorteilhaft, Personen auszuwählen, die regelmäßig oder häufig im Betrieb anwesend sind. Aushilfskräfte gehören daher in der Regel nicht dazu.
Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der Brandschutzhelferausbildung wird Ihnen zeitnah nach Abschluss der Schulung per E-Mail zugestellt. Es dient den Mitarbeitenden als Nachweis ihrer Qualifikation. Für Arbeitgeber ist das Zertifikat besonders relevant, da es bei Überprüfungen der Arbeitssicherheitsmaßnahmen vorgelegt werden kann. Auch Versicherungen können einen Nachweis darüber verlangen, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten wurden.
Regelmäßige Auffrischung der Ausbildung
Die Schulung sollte in festgelegten Abständen von etwa 2 bis 5 Jahren erneuert werden. Sie müssen sich darüber keine Gedanken machen – wir erinnern Sie rechtzeitig an den Termin.
Gesetzliche Empfehlungen und betriebliche Anpassungen
Laut Gesetzgeber wird eine Auffrischung innerhalb dieses Zeitraums empfohlen, solange keine wesentlichen Veränderungen in der betrieblichen Struktur erfolgen. Falls jedoch neue Produktions- oder Arbeitsverfahren mit erhöhter Brandgefahr eingeführt werden oder sich die Gefährdungsbeurteilung verschärft, ist eine frühere Schulung erforderlich.
Bedeutung personeller Veränderungen
Auch bei Veränderungen im Personalbestand kann eine frühere Auffrischung notwendig sein, insbesondere wenn sich dadurch die Anzahl der geschulten Mitarbeitenden verringert. Daher ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, ob trotz Personalwechsel weiterhin ausreichend geschulte Mitarbeitende für den Brandschutz zur Verfügung stehen.
Informationen über wichtige Entwicklungen und praxisnahe Lösungen.