Fördertöpfe

Förderungen, Finanzierungen und mehr ...

Beratungsprojekte, sei es nun aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder als unternehmerische Entscheidung müssen zusätzlich finanziert werden. Viele Unternehmen haben derartige Projekt aber nicht in der Budgetplanung vorgesehen.


Hier kommen wir ins Spiel. Als erfahrene Berater verfügen wir über Erfahrung in der Beantragung und Abwicklung von Förderprojekten. Aufgrund finanzieller Unterstützung durch die EU, Bund, Länder und auch regionaler Töpfe können bis zu 80% der Beratungskosten erstattet werden. Sprechen Sie uns bitte an ... Fördertöpfe!


Einige Beispiele:



Modul 1: Energieaudit DIN EN 16247


Im Rahmen dieses Moduls werden Energieaudits gefördert, die den wesentlichen Anforderungen an ein Energieaudit im Sinne von § 8a des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) und insbesondere den Anforderungen der DIN EN 16247 entsprechen.


Höhe der Förderung

Übersteigen die jährlichen Energiekosten 10.000 Euro (netto), beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 6.000 Euro.

Bei jährlichen Energiekosten von nicht mehr als 10.000 Euro (netto) beträgt die Förderung 80 % des förderfähigen Beratungshonorars, jedoch maximal 1.200 Euro.


Weiter Informationen: BAFA


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